Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Vorbestimmungen; Allgemeines:

  • Die Regelungen des Allgemeinen Teils gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  • Die Regelungen von Teil 1“Mietvertrag“ und Teil 2 „Kaufvertrag“ gelten nur für die Art von Verträgen, die dort ausdrücklich beschrieben werden.
  • Diese AGB sind geschlechtsneutral adressiert. Sofern hier männliche Formen verwendet werden, sind damit immer auch alle anderen Geschlechter impliziert.

§ 1 Geltungsbereich; Begriffsbestimmungen:

  • Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und der Firma AS Exclusiv, Niederhofheimer Straße 37, 65719 Hofheim/Taunus, Inhaber: Andreas Spahn (nachfolgend „AS Exclusiv“ oder „Verwender“), abgeschlossen werden.
  • Diese AGB werden von der AS Exclusiv als Verwender gestellt.
  • Es gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
  • Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher gem. § 13 BGB und ein Unternehmer gem. § 14 BGB sein.
  • Verbraucher ist gem. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden können.
    Unternehmer gem. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss:

  • Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der AS Exclusiv kommt nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 145 ff. BGB durch Angebot und Annahme zustande.
  • Sämtliche auf der Internetpräsenz des Verwenders (as-exclusiv.de) integrierten Reservierungsmöglichkeiten, Produktbeschreibungen und Preisrechner stellen kein verbindliches Angebot des Verwenders dar.
  • Ein Vertrag zwischen dem Verwender und dem Kunden kommt erst durch eine vertragliche Einigung in den Geschäftsräumen des Verwenders zustande.
  • Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind unzulässig.

§ 3 Sonstiges:

  • Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalem Einheitsrecht.
  • Der Verwender ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

- Teil 1 „Mietvertrag“ –

§ 4 Geltungsbereich Teil 1 „Mietvertrag“; Begriffsbestimmungen:

  • Die Regelungen von Teil 1 „Mietvertrag“ (§§ 4-8) gelten nur für die Verträge, bei denen der Kunde als Mieter mit dem Verwender als Vermieter einen Mietvertrag gem. § 535 BGB über ein Transportsystem für Kraftfahrzeuge abschließt.
  • Transportsysteme sind insbesondere Dachboxen, Trägersysteme (z. B. für Dachboxen), Anhänger, Fahrradträger, Dachzelte und Schneeketten.
  • Vermieter ist nachfolgend immer der Verwender dieser AGB (AS Exclusiv). Mieter ist nachfolgend immer der Kunde im Sinne dieser AGB.

§ 5 Übergabe und Rückgabe der Mietsache:

  • Die Mietsache wird am Sitz des Vermieters übergeben und muss dort auch wieder zurückgegeben werden.
  • Sitz des Vermieters ist im Zweifel der Ort, an dem der Mietvertrag abgeschlossen worden ist.
  • Abweichend von Abs. 1 kann auch ein anderer Erfüllungsort vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Textform.

§ 6 Pflichten des Vermieters:

  • Der Vermieter ist verpflichtet dem Mieter die Mietsache mangelfrei und verkehrssicher zu übergeben.
  • Der Vermieter verpflichtet sich – soweit gesetzlich erforderlich – die Mietsache entsprechend zu versichern.

§ 7 Pflichten des Mieters:

  • Der Mieter (Kunde) ist verpflichtet bei Abschluss des Mietvertrags einen gültigen Personalausweis und einen gültigen Führerschein vorzuweisen.
  • Sollte ein KFZ-Anhänger gemietet werden, so muss der Mieter im Besitz eines Führerscheins sein, der ihm das Fahren mit dem Anhänger erlaubt.
  • Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache sorgsam und schonend zu behandeln. Insbesondere hat der Mieter die Mietsache ausreichend gegen Diebstahl zu sichern. Das bedeutet vor allem, dass die Mietsache derart gesichert sein muss, dass sie nicht ohne Zwischenschritt entwendet werden kann.
  • Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem ihm die Mietsache übergeben worden ist.
  • Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache rechtzeitig zu den üblichen Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben.
  • Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur er und die sonst vertraglich be- rechtigten Personen die Mietsache nutzen.
  • Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter unverzüglich von an der Mietsache entstandenen Schäden in Kenntnis zu setzen.
  • Auf Nachfrage des Vermieters ist der Mieter verpflichtet, den Schadenshergang in Textform zu schildern.
  • Der Mieter ist verpflichtet im Falle eines Unfalls, der die Mietsache betrifft, einen Unfallbericht anzufertigen. Dieser Unfallbericht soll zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen. Der Unfallbericht sollte deswegen immer auch Informationen über die beteiligten Fahrzeuge mit Kennzeichen und die beteiligten Personen mit Anschrift enthalten.
  • Der Mieter ist verpflichtet im Falle eines Unfalls, der die Mietsache betrifft, die Polizei zu verständigen, damit der Unfall lückenlos aufgeklärt werden kann.

§ 8 Ansprüche gegen den Mieter und Haftung des Mieters:

  • Der Mieter ist verpflichtet den vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
  • Der Mieter ist zudem verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die durch eine vertragliche Pflichtverletzung seitens des Mieters entstanden sind.
  • Der Mieter ist verpflichtet für alle Schäden an der Mietsache aufzukommen, die durch seine Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz entstanden sind.

§ 9 Geltungsbereich Teil 2 „Kaufvertrag“; Begriffsbestimmungen

  • Die Regelungen von Teil 2 „Kaufvertrag“ (§§ 9 bis 14) gelten nur für die Verträge, bei denen der Kunde als Käufer mit dem Verwender als Verkäufer einen Mietvertrag gem. § 433 BGB über ein Transportsystem für Kraftfahrzeuge abschließt.
  • Transportsysteme sind insbesondere Dachboxen, Trägersysteme (z. B. für Dachboxen), Anhänger, Fahrradträger, Dachzelte und Schneeketten.
  • Verkäufer ist nachfolgend immer der Verwender dieser AGB (AS Exclusiv). Käufer ist nachfolgend immer der Kunde im Sinne dieser AGB.

§ 10 Übergabe der Kaufsache

  • Die Kaufsache wird am Sitz des Verkäufers übereignet.
  • Sitz des Verkäufers ist im Zweifel der Ort, an dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist.
  • Abweichend von Abs. 1 kann auch ein anderer Erfüllungsort vereinbart werden. Diese Vereinbarung bedarf der Textform.

§ 11 Pflichten des Verkäufers und Garantie

  • Der Verkäufer ist verpflichtet die Kaufsache in einem mangelfreien verkehrssicheren Zustand zu übergeben.
  • Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für die Kaufsache. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für mangelhafte Kaufsachen bleiben davon unberührt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt

Bis der Kaufpreis vollständig gezahlt worden ist, verbleibt die Kaufsache im Eigentum des Verkäufers.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  • Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen die Forderungen des Verkäufers ist der Käufer auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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